Rechtshinweise
BNP Paribas (Suisse) SA
Aufsichtsbehörde
Bankenombudsman
Risikoinformationen
Kundenklassifizierung
Finanzdienstleistungsgesetz
Das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) trat am 1. Januar 2020 mit Übergangsfristen von maximal 2 Jahren für die Erfüllung bestimmter Anforderungen in Kraft.
Das Gesetz hat zum Ziel, den Schutz der Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern zu stärken und die Bedingungen für die Erbringung dieser Dienstleistungen festzulegen.
Die Anforderungen des FIDLEG werden derzeit bei der BNP Paribas (Suisse) SA umgesetzt.
Die Bank wird sich spätestens nach Ablauf der Übergangsfristen an die gesetzlich vorgeschriebenen Verhaltensregeln und organisatorischen Massnahmen halten.
Das FIDLEG ist anwendbar, wenn Finanzdienstleistungen gewerbsmässig in der Schweiz oder für Kundinnen und Kunden in der Schweiz erbracht werden.
Nachstehend finden Sie einige Informationen im Zusammenhang mit seiner Anwendung:
Einlagensicherung Esisuisse
Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis CHF 100’000.- vor dem Verlust (germäss Regelung im Gesetz). Diese gesicherten Guthaben werden rasch ausbezahlt.
Guthaben bei BNP Paribas (Suisse) SA sind durch das System der Einlagensicherung gesichert.
Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite www.esisuisse.ch
-
Kundeninformation
pdf – 751 kB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Depotreglement
Wealth management
-
Allgemeine Geschäftsbedingungen
pdf – 281 kB
-
Depotreglement
pdf – 97 kB
Datenschutzhinweise und Automatischer informationsaustausch
Risikoinformationen
-
Risiken im Hander mit Finanzinstrumenten
pdf – 571 kB
Beschwerden
Wenn Sie als Kunde oder potenzieller Neukunde der BNP Paribas (Suisse) SA auf Probleme oder Fehler gestoßen sind, können Sie kostenlos Beschwerde einreichen, damit Sie eine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten.