Rechtshinweise

BNP Paribas (Suisse) SA

Aufsichtsbehörde

Bankenombudsman

Risikoinformationen

Kundenklassifizierung

Finanzdienstleistungsgesetz

Das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) trat am 1. Januar 2020 mit Übergangsfristen von maximal 2 Jahren für die Erfüllung bestimmter Anforderungen in Kraft.

Das Gesetz hat zum Ziel, den Schutz der Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern zu stärken und die Bedingungen für die Erbringung dieser Dienstleistungen festzulegen.
Die Anforderungen des FIDLEG werden derzeit bei der BNP Paribas (Suisse) SA umgesetzt.
Die Bank wird sich spätestens nach Ablauf der Übergangsfristen an die gesetzlich vorgeschriebenen Verhaltensregeln und organisatorischen Massnahmen halten.

Das FIDLEG ist anwendbar, wenn Finanzdienstleistungen gewerbsmässig in der Schweiz oder für Kundinnen und Kunden in der Schweiz erbracht werden.

Nachstehend finden Sie einige Informationen im Zusammenhang mit seiner Anwendung:

Einlagensicherung Esisuisse

Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis CHF 100’000.- vor dem Verlust (germäss Regelung im Gesetz). Diese gesicherten Guthaben werden rasch ausbezahlt.

Guthaben bei BNP Paribas (Suisse) SA sind durch das System der Einlagensicherung gesichert.

Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite www.esisuisse.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Depotreglement

Wealth management

Datenschutzhinweise und Automatischer informationsaustausch

Datenschutzhinweise
Automatischer Informationsaustausch
Automatischer Informationsaustausch

Risikoinformationen

Beschwerden

Wenn Sie als Kunde oder potenzieller Neukunde der BNP Paribas (Suisse) SA auf Probleme oder Fehler gestoßen sind, können Sie kostenlos Beschwerde einreichen, damit Sie eine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten.

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BNP Paribas in der Schweiz ist es ein zentrales Anliegen, Ihnen einen hochwertigen Service zu bieten und Ihre Zufriedenheit sicherzustellen.
Sollten sie dennoch mit unserem Service nicht zufrieden sein, können Sie uns dazu gerne?

Mit uns in Verbindung setzen.

So können Sie Ihr Anliegen melden

Wenden Sie sich in erster Linie direkt an Ihre Hauptansprechperson, Ihre/n Kundenberater/in.

Für alle weietren Anliegen betreffend BNP Paribas Wealth Management:

BNP Paribas (Suisse) SA
Qualitätssicherung
Place de Hollande 2, Postfach, 1211 Genf 11 (Schweiz)

Für alle weietren Anliegen betreffend BNP Paribas Corporate & Institutional:

BNP Paribas (Suisse) SA
CIB COO Office
Place de Hollande 2, P.O. Box, 1211 Genève 3 (Suisse)
swiss.quality.cib@bnpparibas.com

Sie erhalten innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Eingang Ihrer Beschwerde bei BNP Paribas eine Bestätigung, dass diese bearbeitet wird. Eine abschließende Antwort erhalten Sie so schnell wie möglich. In der Regel sollte unsere Antwort innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt Ihrer Beanstandung versandt werden.

Letztes Mittel zur gütlichen Einigung

Sind Sie mit den von BNP Paribas (Suisse) SA erbrachten Antworten weiterhin unzufrieden, können Sie sich kostenlos an den Schweizerischen Bankenombudsman wenden.

Der Ombudsman ist eine unabhängige Informations- und Vermittlungsstelle zur Schlichtung von Kundenbeschwerden gegenüber Banken mit Sitz in der Schweiz. In der Regel wird der Ombudsman erst dann tätig, wenn der Kunde seine Beschwerde bereits bei der Bank eingereicht und diese eine Antwort erbracht hat, d. h. vor dem Rechtsweg.

Per Post:

Institution Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9, Postfach, 8021 Zürich (Schweiz)

Telefonisch (08:30 Uhr – 11:30 Uhr):

+41 43 266 14 14 – Deutsch / Englisch
+41 21 311 29 83 – Französisch / Italienisch

Per Fax: +41 43 266 14 15

Per E-Mail:
http://www.bankingombudsman.ch/anfragen/